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BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzungsgesuch - Eidesstattliche Versicherung - Ordnungsgemäß unterzeichnete Schriftsätze - Organisatorische Maßnahmen - Rechtsanwalt - Fristablauf
- Judicialis
ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 139
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Unterschrift unter Berufungsschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …
Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99
Zwar darf ein Rechtsanwalt die Kontrolle, daß die ausgehenden Schriftsätze ordnungsgemäß unterzeichnet sind, seinem Büropersonal überlassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - NJW 1996, 998, 999 m.w.N.). - BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98
Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der …
Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99
Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluß vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678, 2679 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner …
Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 7. Zivilsenat, vom 6. Juli 1999 - 7 U 33/99 - wird zurückgewiesen. - BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden …
Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99
Da es sich bei den Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrags handelt, können diese nur innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 - VersR 1992, 899, 900 m.w.N.).